Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz betragen gerade in der Region Würzburg häufig etliche Monate. Das ist für Menschen, die zum jetzigen Zeitpunkt Hilfe benötigen, in aller Regel unzumutbar. Einen möglichen Ausweg hat das Bundessozialgericht jedoch mit seiner Rechtsprechung aufgezeigt: findet ein Patient innerhalb einer zumutbaren Wartezeit keinen Platz bei einem zugelassenen Vertragsarzt oder Vertragstherapeuten (dies sind in der Regel sechs Wochen, nur in Ausnahmefällen drei Monate), muss auch die gesetzliche Krankenversicherung eine Therapie bei einem Privatbehandler zahlen.Die Patienten erhalten in dem Fall wie ein Privatpatient eine Rechnung, die sie dann bei der Krankenkasse einreichen können. Bei diesem Procedere werden die Patienten in der Regel von den Psychotherapeuten in den Privatpraxen unterstützt.
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